Recht auf Mitbestimmung
Artikel 12 und 13: Jedes Kind hat das Recht auf Äußerung und Berücksichtigung seiner Meinung.
Kinder haben das Recht auf eine eigene Meinung.
Wenn eine Entscheidung getroffen werden soll, die ein Kind betrifft, dann muss die Meinung des Kindes dazu gehört und geachtet werden.
Wenn damit niemandem geschadet wird, dann hat jedes Kind das Recht, seine Meinung und andere Informationen in jeder Form zu äußern und zu verbreiten; also z.B. als mündliche oder schriftliche Information, gemalt, gesungen, getanzt oder wie auch immer.
Außerdem darf Dir der Zugang zu solchen Informationen nicht verweigert werden, die weder Dir noch jemand anderem schaden können. Informationen sind wichtig, um sich eine Meinung zu bilden.
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Julchen fragt nach
Verstehst Du, was das bedeutet, Julchen?
Julchen: Aber hallo! Meine Meinung hat Gewicht, wenn eine Angelegenheit mich betrifft. Dann darf ich mich zu Wort melden und alle müssen mir auch zuhören und mich ernst nehmen.
Richtig. Erinnerst Du Dich noch an den Artikel 3?
Julchen: Äh, ja, genau: das Wohl der Kinder muss bei sie betreffenden Maßnahmen vorrangig berücksichtigt werden, oder so.
Ganz genau. Und wenn man jetzt diese beiden Artikel, 3 und 12 nämlich, zusammendenkt, dann ergibt sich daraus die Folge, dass Kinder das Recht haben, ihre Interessen auch selbstbewusst vortragen, vertreten und im besten Fall auch durchsetzen zu können.
Julchen: Cool!