Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung
Artikel 19: Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor Vernachlässigung und Gewalt.
Die Regierung sorgt dafür, dass Du und jedes Kind beschützt wird vor Gewalt, Misshandlung, Ausbeutung und Vernachlässigung durch Deine Eltern oder andere Menschen, die sich um Dich kümmern sollen.
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Julchen fragt nach
Julchen: Aber meine Eltern misshandeln mich doch nicht!
Und das ist auch gut so. Aber niemandniemandniemand hat das Recht Dich zu misshandeln. Niemand!
Ganz besonders nicht Deine Eltern, wenn sie es denn machen wollten. Denn sie haben die Aufgabe, Dich zu beschützen und zu fördern. Deshalb ist es auch nicht erlaubt, wenn Kinder ihren Eltern einfach egal sind; wenn sie sich nicht um die Kinder kümmern.
Dieser Artikel kann für sehr viele Kinder wichtig sein. Denn manchmal gibt es wirklich Eltern oder andere Erziehungspersonen, die die Kinder nicht so behandeln wie sie es sollten. Sie schlagen sie oder lassen sie fast verhungern. Das muss verhindert werden.
Julchen: Ohje, das stimmt. Das darf nicht passieren.
