Artikel 30: Jedes Kind hat das Recht auf die eigene Kultur, Sprache und Religion.
Artikel 23: Kinder mit Behinderungen sollen ein erfülltes und menschenwürdiges Leben führen können.
Artikel 16: Jedes Kind hat das Recht auf den Schutz seines Privatlebens.
Artikel 14: Jedes Kind hat das Recht auf Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
Artikel 33: Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor Drogen.
Artikel 42: Die Vertragsstaaten machen die Konvention bei Erwachsenen und Kindern bekannt.
Artikel 2: Ohne Ausnahmen!
Artikel 31: Jedes Kind hat ein Recht auf Erholung, Freizeit und Spiel sowie auf Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
Artikel 17: Jedes Kind hat das Recht auf freien Zugang zu Informationen.
Artikel 29: In der Schule soll jedes Kind seine Persönlichkeit entfalten können.