Artikel 2: Ohne Ausnahmen!
Artikel 3: Die Erwachsenen müssen immer zuerst an das Wohl des Kindes denken, wenn sie eine Entscheidung treffen.
Artikel 27: Jedes Kind hat das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard.
Artikel 15: Jedes Kind hat das Recht, sich frei mit anderen zusammen zu schließen und sich mit anderen friedlich zu versammeln.
Artikel 31: Jedes Kind hat ein Recht auf Erholung, Freizeit und Spiel sowie auf Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
Artikel 17: Jedes Kind hat das Recht auf freien Zugang zu Informationen.
Artikel 6: Jedes Kind hat das Recht auf bestmögliches Leben und bestmögliche Entwicklung.
Artikel 29: In der Schule soll jedes Kind seine Persönlichkeit entfalten können.
Artikel 28: Jedes Kind hat das Recht auf Bildung und Erziehung, die nichts kostet.
Kinder haben eine ganze Menge Rechte, insgesamt über 50! Um sie sich ein bisschen einfacher zu merken, gibt es eine Eselsbrücke: das Kinderrechtehaus.