Das Recht auf Leben
Artikel 6: Jedes Kind hat das Recht auf bestmögliches Leben und bestmögliche Entwicklung.
Wer geboren wird, hat auch das Recht zu leben. Aber nicht nur das: Es muss dafür gesorgt werden, dass jedes Kind auch sicher aufwachsen, sich gut entwickeln und überleben kann.
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Julchen fragt nach
Julchen: Logisch!
Schön, dass Du das so siehst. Es klingt absolut selbstverständlich. Aber das ist es nicht immer.
Julchen: Wie jetzt?
Naja, nicht immer und überall wird mit Menschen gut umgegangen, ihr Leben wird nicht von allen als das respektiert, was es ist: wundervoll, einzigartig und schützenswert.
Denke nur mal an Krieg, Terror oder Misshandlung. Darum hat dieser Artikel das unbedingte Recht auf Leben festgehalten.
Und Kinder haben ein ganz besonderes Schutzbedürfnis, vor allem, wenn sie noch ganz klein sind. Denn jedes Leben ist gleich viel wert, egal ob frisch geboren oder uralt.