Kinderrechte ins Grundgesetz!
Das Grundgesetz ist das wichtigste Gesetzbuch in unserem Land. Hierin stehen die wichtigsten Regeln und Grundrechte für unser aller Zusammenleben. Im Grundgesetz kommen Kinder und Jugenliche nicht wirklich vor. Nur in Artikel 6 geht es darum, dass die Eltern das Recht und die Pflicht haben, ihre Kinder zu erziehen. Kinder sind hier nur „Objekt“. Objekte sind wie Gegenstände, mit denen jemand anderes etwas macht.
Wir wollen aber, das Kinder als „Subjekte“ wahrgenommen werden. Als Subjekt stehen sie selbst imMittelpunkt und haben eigene Rechte. Kinder brauchen andere Rechte als Erwachsene, eben weil sie Kinder sind. Sie brauchen mehr Schutz und Förderung, aber sie können auch schon mitreden, wenn es um ihre Angelegenheiten geht. Damit das endlich alle wissen und ernst nehmen, müssen die Kinderrechte ins Grundgesetz geschrieben werden.
Im „Aktionsbündnis Kinderrechte“ haben sich UNICEF, der Deutsche Kinderschutzbund und das Deutsche Kinderhilfswerk zusammen getan. Sie sprechen mit Politikern und machen auf die Forderung „Kinderrechte ind Grundgesetz!“ aufmerksam. Wenn du willst, kannst du auf der Internetseite vom Aktionsbündnis auch unterschreiben.
Mehr Wissen
Was bringt es, wenn die Kinderrechte im Grundgesetz stehen?
Vorrang für das Kindeswohl
PolitikerInnen und Verwaltung, Eltern und LehrerInnen müssten immer zuerst an das Wohl des Kindes denken. Sie dürfen dann nicht mehr einfach so über die Köpfe der Kinder hinweg entscheiden.
Verfassungsbeschwerde
Wenn die Rechte der Kinder verletzt werden, könnt man dagegen klagen und sich beschweren, dass die Verfassung (also das Grundgesetz) nicht eingehalten wird. Das heißt dann „Verfassungsbeschwerde“. Außerdem müssten sich alle Gerichte an den Kinderrechen orientieren.
Besserer Schutz der Kinder
Heute ist es oft noch so, dass das Staat ziemlich spät eingreift, wenn Kinder vernachlässigt, geschlagen oder ausgebeutet werden. Denn dann müßte der Staat sich in die Familie und die Elternrechte einmischen. Wenn das Recht auf Schutz im Grundgesetz stehen würde, könnte der Staat schneller eingreifen.
Signal für die ganze Gesellschaft
Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten. Jeder muss sie mit ihren eigenen Rechten achten und sie beteiligen. Wenn die Kinderrechte im Grundgesetz stünden, würden sich die Erwachsenen das vielleicht endlich mal merken!
Internationale Bedeutung
Bisher ist in anderen Ländern die Aufnahme in die Verfassung sehr selten; nur Spanien hat das bisher getan. Wenn Deutschland damit ernst machen würde, könnte es ein gutes Vorbild für viele Länder sein.
Warum stehen die Kinderrechte nicht schon längst im Grundgesetz?
Die meisten Menschen finden es ja richtig, dass Kinder Rechte haben. Deswegen hat die Regierung schon 1995 in ihrem Staatenbericht
geschrieben, dass sie überlegt, wie sie die Kinderrechte ins Grundgestz schreiben könnte. Aber bisher ist daraus nichts geworden.
Die Politiker sind sich nicht einig, an welcher Stelle die Kinderrechte aufgenommen werden sollen und wie man die einzelnen Artikel genau schreibt. Und dann müssen zwei Drittel der Mitglieder vom Bundestag und auch vom Bundesrat ihre Zustimmung geben.