Recht auf Ruhe, Spiel, Freizeit und Kultur
Artikel 31: Jedes Kind hat ein Recht auf Erholung, Freizeit und Spiel sowie auf Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.“ So steht es in der Konvention
.Und so ist es auch: Ruhe, Freizeit und natürlich Spielen sind für uns alle extrem wichtig. Deshalb haben alle Kinder ein Recht darauf!
Dazu gehört ganz besonders auch die Teilnahme am kulturellen Leben, wie zum Beispiel kindergerechte Filme, Bücher, Museen, Theaterstücke und so weiter.
Habt ihr schon mal was von Freizeit-Stress gehört? Einen witzigen Comic dazu gibt´s hier.
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Julchen fragt nach
Julchen: Yeah!!! Recht auf Freizeit!
Hihi, so reagieren alle Kinder darauf. Aber weißt Du auch, was das bedeutet?
Julchen: Nie wieder Schule?
Scherzkeks. Aber dieser Artikel hat in der Tat viel mit den Artikeln 28 und 29 zur Schulbildung zu tun. Wer nämlich lernen oder arbeiten muss, hat genauso das Recht auf Freizeit, um sich zu erholen.
Vor allem aber hat Spielen oder die Teilnahme am kulturellen Leben ja auch viel mit der Entfaltung der eigenen Persönlichkeit zu tun. Und dazu hat jeder das Recht, auch Kinder.
Julchen: Außerdem ist Freizeit geil!
Stimmt!