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Schutz des Privatlebens
Artikel 16: Jedes Kind hat das Recht auf den Schutz seines Privatlebens.
Kinder haben das Recht auf den Schutz ihrer Privatsphäre. Niemand darf ohne Erlaubnis private Briefe oder Mails lesen und auch nicht in die Wohnung eindringen.
Wichtig ist auch, dass niemand Behauptungen über ein Kind verbreiten darf, die seinem Ruf schaden.