Artikel 5: Die Eltern sind die Verantwortlichen für die Kinder, mit Rechten und Pflichten.
Artikel 40: Jedes Kind hat das Recht auf eine faire Verhandlung und einen Anwalt.
Artikel 32: Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor Ausbeutung und Kinderarbeit.
Artikel 30: Jedes Kind hat das Recht auf die eigene Kultur, Sprache und Religion.
Artikel 18: Beide Eltern sollen dafür sorgen, dass es dem Kind gut geht.
Artikel 23: Kinder mit Behinderungen sollen ein erfülltes und menschenwürdiges Leben führen können.
Artikel 16: Jedes Kind hat das Recht auf den Schutz seines Privatlebens.
Artikel 14: Jedes Kind hat das Recht auf Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
Artikel 33: Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor Drogen.
Artikel 42: Die Vertragsstaaten machen die Konvention bei Erwachsenen und Kindern bekannt.